
GESUCH
Das perfekte Gesuch
Führen Sie eine Veranstaltung oder ein Projekt durch, welche dem Stiftungszweck unserer Stiftung gerecht werden?
Senden Sie uns Ihren Antrag auf Unterstützung in elektronischer Form mit dem Deckblatt zu.
Das elektronische Gesuch muss zwingend alle erforderlichen Unterlagen in einem einzigen PDF enthalten:
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Deckblatt zum Gesuch
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Individuelles Anschreiben mit Motivationsgründen
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Projektbeschrieb
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Angaben zur Projektträgerschaft bzw. zu den beteiligten Personen
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Ausgabenbudget mit Finanzierungsplan
Bitte senden Sie uns Ihr vollständiges Gesuch mindestens sechs Monate vor Projektumsetzung per E-Mail an: gesuch@stiftung-svmk.ch
Allgemeine Voraussetzungen
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Unterstützt werden ausschliesslich konkrete, in sich abgeschlossene Einzelprojekte in der Schweiz.
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Das Projekt muss einen direkten Bezug zur Schweizer Volksmusik oder Volkskultur aufweisen.
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Projekte mit Schwerpunkt Jugendförderung werden bevorzugt behandelt.
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Blasmusik- und Tambouren-Anlässe werden nicht mehr unterstützt.
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Je Organisation wird nur alle zwei Jahre ein Gesuch berücksichtigt. Ausnahme: Jugendförderung.
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Eine breit abgestützte Finanzierung durch weitere private oder öffentliche Institutionen ist erwünscht.
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Die Ausrichtung und Höhe der Beiträge richten sich nach den jeweils verfügbaren Mitteln der Stiftung.
Termine
Der Stiftungsrat entscheidet zweimal jährlich, in der Regel im März und im Oktober, über die Vergabe von Förderbeiträgen.
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Eingabefristen: Ende Februar bzw. Ende September
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Gesuche müssen vollständig sein und mindestens sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Formales
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Es werden ausschliesslich elektronisch eingereichte Gesuche mit ausgefülltem Deckblatt geprüft.
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Vor Einreichung eines neuen Gesuchs ist ein Schlussbericht zum zuletzt von der Stiftung unterstützten Projekt einzureichen.
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Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
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Förderentscheide werden nicht begründet.
HINWEIS
Per Post eingereichte Gesuche werden weder bearbeitet noch beantwortet.